Ein interessanter Artikel zu der Frage, wer die Maklercourtage, d.h. die Maklerprovison bezahlt.
http://dermakler.blogger.de/stories/977367/
Wir haben eine ganz klare, einfache Regelung (jeweils zzgl. MwSt.):
3,0% vom Käufer, maximal 9.000 Euro
1,5% vom Verkäufer.
Bei Erbpachtgrundstücken bleibt deren Wert außen vor und wird nicht zur Berechnung der Provision herangezogen.
Verkäufer könenn durch Mitarbeit und Eigenleistungen die Courtage auf 1,0% absenken.
Nachzulesen auch auf unserer Homepage http://www.noreikat-immobilien.de/
Mittwoch, 12. Dezember 2007
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