Wir haben für unsere Kunden eine kleines Vademecum als downloadbare pdf-version erstellt, auf dem Sie die verschiedenen Vertragsarten nachlesen können.
Damit nicht alle auf unsere Homepage strömen, stelle ich es der Öffentlichkeit auch hier zur Verfügung.
maklervertrag (pdf, 36 KB)
Was spricht für einen Alleinauftrag ?
Immobilienmaker, empfehlen, ihnen einen sog. Alleinauftrag zu geben.
Es gibt zwei gute Gründe , warum ein Makler von einem Auftraggeber einen Alleinauftrag erhalten sollte und beide dienen dem Verkauf und damit dem Verkäufer:
1. Kompetente und korrekte Darstellung sind bei der Präsentation das A&O
Sind mehrere Makler mit dem Verkauf beschäftigt, ist die Präsentation für einen Interessenten nicht mehr einheitlich, erscheint weniger kompent und seriös. Es können die gleichen Kunden angesprochen werden und wenn der Auftraggeber irrtümlich verschiedene Zahlen und Daten "seinen" Maklern genannt hat, werden die auch "auf dem Markt" kundgetan - das verprellt Interessenten und nutzt nicht dem Wert, zu dem eine Immobilie verkauft werden kann.
2. Die Vermarktung der Immobilien muß Priorität besitzen
Sagen wir es deutlich: Ohne Alleinauftrag, der ihn vor Konkurrenz schützt, muß ein Immobilienmakler die Vermarktung für seinen Auftraggeber - d.h. SIE - vorsichtiger angehen. Der Makler verdient sein geld durch die Vermittlungsprovision. Er wird also alles unterlassen müssen, was diesen Anspruch gefährdet. Er wird bei der Anzeigenschaltung und der Online-Präsentation weniger detailreiche Darstellungen und Bilder verwendet, um nicht Informationen zu geben, aufgrund derer ein Provisionsanspruch verloren gehen könnte.
Negatives Ergebnis: die Zahl potentieller Interessenten ist geringer, die Vermarktung leidet und damit auch die Chance kurzfristig zu einem höheren Preis veräußern zu können.
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